Psychische Belastung am Arbeitsplatz - was Firmen tun können und tun müssen

Information zur Novellierung des österr. Arbeitnehmerschutzgesetzes


Jedes Unternehmen muss sich seit 1.1.2013 ab der/dem ersten MitarbeiterIn einer Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung unterziehen. Unter psychischer Belastung versteht man die alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.
Schädlicher Stress ist die Folge von Fehlbelastung (Über- oder Unterforderung) und kann zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen führen.

Arbeitgeber müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung (Ermittlung, Beurteilung vn Gefahren, Maßnahmenfestlegung, enschl. Dokumentation) ist daher zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können.

Je nach Ergebnis ist ein Maßnahmenplan zu erstellen, die Maßnahmen umzusetzen und diese wieder zu evaluieren.

Eine Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Evaluierung hat auch nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung zu erfolgen.

Für diese Evaluierung sind insbesondere Arbeitspsychologen heranzuziehen.

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